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BSG, 29.05.1996 - 14 REg 7/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einkommensberechnung für Erziehungsgeld nach dem Gesetz über die Gewährung von Erziehung und Erziehungsurlaub für ein drittes Kind - Berücksichtigung von beamtenrechtlichen Dienstbezügen - Erziehungsgeld als einkommensunabhängige Sozialleistung - Verhältnis zwischen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BErzGG § 5 Abs. 2 § 6 § 7 § 8; MuSchBV § 1
Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Augsburg, 27.07.1993 - S 15 Eg 10/93
- LSG Bayern, 25.08.1994 - L 9 Eg 25/93
- BSG, 29.05.1996 - 14 REg 7/95
Wird zitiert von ... (3)
- BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 15/19 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Überprüfungsverfahren - Nachzahlung von …
Darüber hinaus wird das LSG auch zu beachten haben, dass zwischen der Fälligkeit des jeweiligen Teilnachzahlungsbetrags und dem frühestmöglichen Beginn der Verzinsung nach § 44 Abs. 1 SGB I ein "vollständiger Kalendermonat" liegen muss (so im Ergebnis auch BSG vom 29.5.1996 - 14 REg 7/95 - SozR 3-7833 § 8 Nr. 2 S 2, 7;… vgl zu § 27 Abs. 1 SGB IV BSG vom 7.9.2017 - B 10 LW 1/16 R - BSGE 124, 128 = SozR 4-2400 § 27 Nr. 8, RdNr 34;… Groth, jurisPK-SGB I, 3. Aufl 2018, § 44 RdNr 24 f) . - BSG, 15.08.2000 - B 14 EG 4/99 R
Anspruch auf Erziehungsgeld bei geplanter Adoption, Unterhaltsleitungen des …
Im übrigen ist das ErzG eine Förderungsleistung, die weitgehend unabhängig von sonstigen Sozialleistungen gewährt wird (vgl insbesondere BSG SozR 3-7833 § 8 Nr. 2). - BSG, 15.10.1996 - 14 REg 7/96
Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Erziehungsgeld
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß § 7 BErzGG ohne weiteres davon ausgeht, daß Mug für ein später geborenes Kind auch auf den Erzg-Anspruch wegen eines früher geborenen Kindes angerechnet werden kann (vgl. hierzu eingehend Urteil des erkennenden Senats vom 29. Mai 1996, 14 REg 7/95).Versuche des Bundesrates, die Anrechnung auf den Erzg-Anspruch für dasselbe Kind zu begrenzen, sind erfolglos geblieben (vgl. die Nachweise im Urteil vom 29. Mai 1996, aaO).